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Häufig gestellte Fragen
Die Inhalte dieses Textes entsprechen den Informationen auf schufa.de, für deren Richtigkeit und Aktualität wir jedoch keine Haftung übernehmen können. Auch wenn wir diese mit größtmöglicher Sorgfalt und bestem Gewissen aufbereitet haben, dienen diese lediglich als Empfehlung und Information.
Fragen zum Unternehmen
Wofür steht der Name Schufa?
Ist die SCHUFA eine Behörde?
Die SCHUFA ist keine Behörde und war es auch nie. Sie wird seit ihrer Gründung im Jahr 1927 privatrechtlich geführt und ist seit 2000 eine Aktiengesellschaft, deren Anteile jedoch nicht an der Börse gehandelt werden. Anteilseigner sind Unternehmen aus der Finanzbranche und aus dem Handel.
Fragen zur Auskunft
Was ist eine Datenkopie?
Die Informationen sind übersichtlich und thematisch sortiert auf separaten Seiten aufgeführt:
Blatt 1 enthält die gespeicherten und für die Identifizierung benötigten Personendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.)
Die übrigen Blätter enthalten folgende weitere Informationen:
gespeicherte kreditrelevante Daten
Anfragen von Unternehmen
in den vergangenen 12 Monaten an Vertragspartner übermittelte Scorewerte
den SCHUFA-Basisscore, der quartalsweise berechnet wird
ergänzende Erläuterungen und Hinweise (auch auf weitere Informationen im Internet)
Die Datenkopie dient zu Ihrer persönlichen Information und sollte vertraulich behandelt werden
Was ist eine SCHUFA-BonitätsAuskunft?
Die SCHUFA-BonitätsAuskunft beinhaltet folgende Informationen:
Zertifikat
Mit dem Original-Zertifikat der SCHUFA Holding AG dokumentieren Sie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Das Zertifikat der SCHUFA ist bei Vermietern anerkannt und durch Sicherheitsmerkmale, wie Hologrammstreifen und SCHUFA-Siegel mehrfach geschützt. Dadurch ist Ihre Auskunft kopier- und fälschungssicher. Sie geben nur Informationen weiter, die für den Vertragsabschluss relevant sind. So bleibt Ihre Privatsphäre geschützt.
Erläuternde Informationen
Diese beinhalten weitere Informationen, wie den tagesaktuellen Orientierungswert und Branchenscores, die eine Prognose liefern, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft erfüllt werden. Zudem enthalten die erläuternden Informationen eine Übersicht der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.
Wie erhalte ich die SCHUFA-BonitätsAuskunft?
Selbstabholung bei Postbank und Volksbanken: Bei den Partnern der Schufa können Sie Ihre SCHUFA-BonitätsAuskunft innerhalb der jeweiligen Servicezeiten direkt mitnehmen. Für die Bezahlung brauchen Sie ein Bankkonto. Bitte bringen Sie außerdem Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass inklusive Meldebescheinigung mit. Die Filialen, in denen Sie eine SCHUFA-BonitätsAuskunft erhalten, finden Sie hier: https://www.meineschufa.de/de/filialfinder
Für die Schufa-Bonitätsauskunft verlangt die Schufa einmalig 29,95 €.
Wie erhalte ich meine SCHUFA-Datenkopie?
Für die Schufa-Datenkopie wird keine weitere Gebühr von der Schufa fällig.
Warum sind sogenannte Anfragen in meiner Auskunft gespeichert?
Was kann ich tun, wenn Angaben in meiner Auskunft unvollständig, nicht mehr aktuell oder unzutreffend sind?
Warum steht mein abbezahlter Kredit immer noch in der SCHUFA?
Beispiel: Wenn Sie am 17.04.2017 die letzte Rate bezahlt haben, löschen wir die Information am 16.04.2020.
Für Sie als Verbraucher kann dies ein Vorteil sein: Wenn Sie einen weiteren Kredit abschließen wollen, kann Ihre Bank oder Sparkasse es positiv einschätzen, dass Sie bereits einen Kredit ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt haben. Die vorzeitige bzw. vertragsgemäße Erledigung von Krediten weist Sie als zuverlässigen Kreditnehmer aus.
In meiner Auskunft steht etwas von einem „grundpfandrechtlich gesicherten Kredit“. Ich habe aber gar kein Haus.
Warum ist meine Kreditkarte bzw. mein Girokonto immer noch bei der SCHUFA gespeichert, obwohl es nicht mehr besteht?
In meiner Auskunft steht, ich habe ein Servicekonto beim Unternehmen XYZ. Habe ich dort Schulden?
Nein. Sie sind offensichtlich Kunde bei diesem Unternehmen und für Sie wurde ein Kundenkonto eingerichtet, das Ihren Mobilfunkvertrag betrifft. Dabei handelt es sich aber um einen Laufzeitvertrag und nicht um einen Prepaid-Vertrag.
Wieso steht in meiner Auskunft eine Anfrage von z. B. eBay?
Sobald Sie bei einem Online-Auktionshaus, wie zum Beispiel bei eBay, Anbieter oder Bieter werden möchten, wird Ihre Identität geprüft. Dies dient – sowohl für das Unternehmen wie auch für Sie – dem Schutz vor Betrugsfällen. Auskünfte zur Bonität erhalten diese Unternehmen aber nicht.
Ein Hinweis auf einen Identitätscheck zeigt, dass ein eCommerce-Unternehmen oder ein Online-Auktionshaus Ihre persönlichen Daten wie Name und Anschrift geprüft hat, um die Sicherheit im elektronischen Datenverkehr zu verbessern.
Warum steht in meiner Auskunft „Schuldner ist seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen“ oder „Gläubigerbefriedigung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses ausgeschlossen“?
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung dieser Informationen im Schuldnerverzeichnis wird der Geschäftsverkehr geschützt. Die SCHUFA verfolgt das gleiche Ziel und speichert ebenfalls die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte. Die SCHUFA speichert nur die Tatsache der Veröffentlichung im Schuldnerverzeichnis und übernimmt nachträgliche Änderungen. Wenn zum Beispiel die Forderung eines Gläubigers beglichen und die Information im Schuldnerverzeichnis gelöscht wurde, erfolgt daraufhin auch die Löschung der Information bei der SCHUFA.
Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis erfolgen nach Anordnung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher in folgenden Fällen:
- Wenn der Schuldner im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft seine Vermögensverhältnisse nicht offenlegt
- Wenn eine Vollstreckung aussichtslos ist, d. h. wenn der Schuldner seine Vermögensverhältnisse zwar offenlegt, aber die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögenswerte nicht ausreichen, um eine vollständige Befriedigung des Gläubigers zu gewährleisten
- Wenn der Schuldner die vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht innerhalb eines Monats gegenüber dem Gerichtsvollzieher nachweist
Sollten Sie feststellen, dass die Schufa AG eine Information aus dem Schuldnerverzeichnis noch nicht aktualisiert hat, kümmern wir uns gerne darum. Nach der entsprechenden Aktualisierung nimmt die Schufa eine entsprechende Prüfung vor. Alternativ können wir auch die Löschbescheinigung der Schufa zukommen lassen. Diese erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht.
Fragen zu Daten
Woher hat die SCHUFA die Daten?
Welche Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet die SCHUFA?
Die SCHUFA verarbeitet die folgenden Kategorien personenbezogener Daten (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue):
- Personendaten, zum Beispiel Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften
- Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (zum Beispiel Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)
- Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung
- Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen
- Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen
- Scorewerte
Die SCHUFA nutzt für ihre Bonitätsscores keine Informationen über:
- Vermögen und Einkommen
- Beruf
- Familienstand
- Geschlecht
- Nationalität
- Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften (zum Beispiel religiöse, politische)
- Marketingdaten (Kaufverhalten oder Ähnliches)
Diese Daten liegen der SCHUFA auch nicht vor!
Was sind positive und was sind negative gespeicherte Informationen?
Positive Informationen
Als positive Informationen gelten Angaben zu vertragsgemäßem Verhalten, wie zum
Beispiel:
- Girokonten
- Kreditkarten
- Leasingverträge
- Kredite
- Versandhandelskonten
Diese Informationen sind Hinweise darauf, dass Unternehmen einer Person Vertrauen schenken.
Zu über 90 % aller Personen, zu denen wir Daten speichern, liegen ausschließlich positive Vertragsinformationen vor.
Negative Informationen
- Hinweise für nicht vertragsgemäßes Verhalten sind beispielsweise
ein durch die Bank aufgrund von Zahlungsrückständen gekündigter Kredit - Zahlungsausfälle
- Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen
Wie erfahre ich, welche Daten die SCHUFA über mich gespeichert hat?
Sie können sich auf meineSCHUFA.de registrieren und jederzeit die Informationen aufrufen, die über Sie vorliegen. Darüber hinaus können Sie beispielsweise auch den UpdateService per SMS und/oder E-Mail nutzen. Damit werdeb Sie automatisch über ausgewählte Änderungen in den gespeicherten SCHUFA-Daten, zum Beispiel, wenn ein Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit anfragt.
Die Schufa AG bietet Ihren Onlinezugang in 3 verschiedene Tarife auf Ihrer Homepage an.
meineSchufa-kompakt: 3,95 € / monatlich
meineSchufa-Plus: 4,95 € /monatlich
meineSchufa-Premium: 6,95 € / monatlich
Die Vertragsdauer für einen Onlinezugang beträgt 12 Monate.
Sprechen Sie uns gerne darauf an. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres OnlineAccounts.
Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) – kurz: Datenkopie
Wir können für Sie eine Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) anfordern. Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) sollte daher vertraulich behandelt werden. Die Schufa verlangt hierfür keine zusätzlichen Gebühren.
Was macht die SCHUFA zum Schutz der Daten?
Unsere Dienstleistung unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wir speichern Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland. Darüber hinaus steht die SCHUFA unter der Aufsicht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Behörde hat uneingeschränkten Zugang zu allen datenschutzrelevanten Vorgängen und Prozessen in unserem Haus, und wir stehen in einem kontinuierlichen Austausch miteinander.
Ich bin der Meinung, dass in meinem SCHUFA-Datensatz Informationen fehlen oder nicht korrekt sind. Was kann ich tun?
Sollten Sie der Meinung sein, dass etwas mit den zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten nicht stimmt, dann kontaktieren Sie uns und wir klären den Sachverhalt für Sie.
Ist eine gespeicherte Information tatsächlich fehlerhaft oder bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit, wird sie so schnell wie möglich korrigiert oder gelöscht.
Warum prüft die SCHUFA die Daten nicht, bevor sie übernommen werden?
Warum informiert mich die SCHUFA nicht, wenn neue Daten gespeichert werden oder Daten sich ändern?
Das ist über die DS-GVO geregelt:
Bei allen Bankgeschäften wird der Kunde von der Bank durch den SCHUFA-Hinweis und der ergänzenden SCHUFA-Information darüber informiert, dass Daten an die SCHUFA übermittelt werden und wie die SCHUFA die Daten verarbeitet.
Bei Meldung negativer Informationen an die SCHUFA informiert das Unternehmen den Kunden über die bevorstehende Übermittlung, in der Regel passiert das bereits in den Mahnschreiben. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen (sogenannte „titulierte Forderungen“) durch das Unternehmen wird der Kunde ebenfalls informiert.
Warum habe ich einen negativen Schufa-Eintrag?
Gemäß § 31 (2) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) kommt ein negativer Eintrag in der Auskunftei unter folgenden Bedingungen zustande:
- Einmalige Verträge (eine Leistung gegen eine Zahlung): Wird nach zwei Mahnungen und dem Hinweis auf einen Schufa-Eintrag nicht gezahlt, kommt es in der Regel zu einem Schufa-Eintrag. Widerspricht man der Forderung, darf ein Schufa-Eintrag ohne gerichtlichen Titel nicht erfolgen.
- Dauerschuldverhältnisse (z. B. Strom, Telefon, Internet oder Kredit): Zu einem Schufa-Eintrag kommt es, wenn der Vertragspartner zur Kündigung berechtigt ist und darauf hinweist, dass ein Schufa-Eintrag erfolgen kann, wenn nicht gezahlt wird.
- Gerichtliche Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil): Bei diesen kann stets ein Schufa-Eintrag erfolgen, auch wenn der Forderung vorher widersprochen wurde. In dem Schufa-Eintrag steht dann „Forderung tituliert“.
Welche Löschfristen gelten für meine gespeicherten Daten in der Schufa?
- Veraltete oder falsche Daten muss die Schufa sofort löschen. Wenn eine beglichene Forderung unter 1.000 Euro liegt, kann ebenfalls eine sofortige Löschung beantragt werden.
- Störungsfreie Kredite
Drei Jahre nach Erledigung - Kreditanfragen
Nach 12 Monate - Störungsfreie Verträge (Girokonten, Basiskonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten)
Unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung / Kündigung durch den Vertragspartner an die SCHUFA - Voranschriften
Werden drei Jahre gespeichert. Voranschriften sind wichtige Informationen zur Identifizierung und können Personenverwechslungen vermeiden. Daher kann die Speicherung für jeweils drei weitere Jahre verlängert werden, wenn keine neuen Voranschriften hinzukommen. - Pfändungskonten
Unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung / Kündigung durch den Vertragspartner an die SCHUFA - Daten aus Schuldnerverzeichnissen
Nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird - Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren
6 Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens - Abgewiesene Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren
Nach drei Jahren - Negativeinträge wie zb. offene Kreditschulden oder Rechnungen
Drei Jahre ab dem Tag der Begleichung und Meldung an die Schufa
Wie lange werden Saldenmeldungen gespeichert?
-
Was sind Saldenmeldungen?
Vertragspartner übermitteln uns aktuelle Informationen zu nicht vertragsgemäßem Verhalten in regelmäßigen Abständen. Das sind sogenannte Saldenmeldungen, in denen zum Beispiel etwaige Teilzahlungen der Verbraucher berücksichtigt werden.
-
Wie lange werden Saldenmeldungen gespeichert?
Personenbezogene Daten über fällige und unbestrittene Forderungen bleiben gespeichert, so lange deren Ausgleich nicht bekannt gegeben wurde; die Notwendigkeit der fortwährenden Speicherung wird jeweils drei Jahre (taggenau) nach dem jeweiligen Ereigniseintritt (zum Beispiel erstmalige Einmeldung der Forderung oder Saldenaktualisierung) überprüft.
Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt taggenau drei Jahre nach Ausgleich der Forderung.
Wie erfahre ich, ob Unternehmen Daten zu Geschäften mit mir an die SCHUFA weitergeben?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht bei der Meldung von Informationen an die SCHUFA eine Fülle von Transparenzanforderungen und Informationspflichten vor. Diese richten sich zunächst an Unternehmen, mit denen Verbraucher eine geschäftliche Beziehung haben. Bis zum Wirksamwerden der DS-GVO wurde die Datenübermittlung an die SCHUFA in der Regel auf eine vom Kunden zu unterzeichnende SCHUFA-Klausel gestützt, die eine Einwilligung in die Datenübermittlung und einen Hinweisteil für die Übermittlung von Negativdaten enthielt. Zur Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO wurde die bisherige SCHUFA-Klausel durch eine Hinweislösung ersetzt, die aus zwei Teilen besteht:
- dem sogenannten SCHUFA-Hinweis, mit dem der Vertragspartner den Kunden über die Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA unterrichtet
- einem ergänzenden SCHUFA-Informationsblatt, das eine umfassende Beschreibung der Datenverarbeitung bei der SCHUFA enthält und so den SCHUFA-Hinweis ergänzt
Offene Forderungen werden der SCHUFA in der Regel* nur gemeldet, sofern sie vorher zweimal angemahnt wurden und vom Verbraucher unbestritten sind. Der Verbraucher wird also im Vorfeld über die bevorstehende Übermittlung von Informationen an die SCHUFA informiert.
* Darüber hinaus nennt § 31 Abs. 2 S. 1 BDSG weitere Voraussetzungen, welche die SCHUFA für die Zulässigkeit der Übermittlung von offenen Forderungen zugrunde legt:
Die Verwendung eines von Auskunfteien ermittelten Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit einer natürlichen Person ist im Fall der Einbeziehung von Informationen über Forderungen nur zulässig, soweit die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen und nur solche Forderungen über eine geschuldete Leistung, die trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, berücksichtigt werden,
- die durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden sind oder für die ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,
- die nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind,
- die der Schuldner ausdrücklich anerkannt hat,
- bei denen der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
- die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt,
- der Schuldner zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist und der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat oder
- deren zugrunde liegendes Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und bei denen der Schuldner zuvor über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist.
Erhalten Unternehmen, die bei der SCHUFA Informationen über mich anfragen, alles, was über mich gespeichert ist?
Nein. Nur Sie persönlich erhalten die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen in vollem Umfang. Die Vertragspartner der SCHUFA, also die anfragenden Unternehmen, erfahren deutlich weniger. Voraussetzung für das Einholen einer Auskunft ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses.
Grundsätzlich erfahren SCHUFA-Vertragspartner nicht, bei welchen Unternehmen Sie Kunde sind.
Anfragen (zum Beispiel im Rahmen eines Kreditvertrages) werden von der Schufa zwölf Monate taggenau gespeichert, unabhängig davon, ob die Geschäftsbeziehung zustande gekommen ist oder nicht. In diesem Zeitraum haben Sie selber und die für uns zuständige Datenschutzbehörde die Möglichkeit der Kontrolle. SCHUFA-Vertragspartnerunternehmen werden Anfragen nur 10 Tage lang mitgeteilt.
Konditionenanfragen werden anderen SCHUFA-Vertragspartnern generell nicht offengelegt. Konditionenanfragen werden der Schufa gemeldet, wenn Sie sich ganz unverbindlich über Kreditkonditionen erkundigen.
Welche Daten kann ich bei der Schufa vorzeitig löschen lassen?
Je nach der Art des Eintrags bestehen unterschiedliche Löschfristen für Ihre Schufadaten. Die Löschung der Daten über Privatinsolvenz, titulierte Forderungen sowie Gerichtdaten sind meist umständlich und erfordern die Akzeptanz der Beteiligten und Gläubigen. Diese vorzeitigen Löschfristen gelten für folgende Einträge:
- Geringfügige Schulden
Eine bedingte sofortige Löschung können für Schulden von maximal 2.000 Euro beantragt werden. Dafür muss die Zahlung der Schuldsumme innerhalb von 6 Wochen nach dem SCHUFA-Eintrag erfolgen. Zudem muss eine Gläubiger-Bestätigung vorliegen. Es darf sich dabei jedoch nicht um eine titulierte Forderung handeln.
- Falscheinträge
Typische Falscheinträge können veraltete Adressen, gelöschte Konten sowie bereits zurückgezahlte, aber falsch ausgewiesene Forderungen sein. Bei Beanstandung und die Vollständigkeit der Nachweise, muss der fehlerhafte Eintrag sofort gelöscht werden
- Titulierte Forderungen
Wenn ein Gericht die Gültigkeit einer Forderung offiziell bestätigt, dann handelt es sich um eine titulierte Forderung. Die Verjährung dafür dauert in der Regel bis zu 30 Jahre. Für eine vorzeitige Löschung des negativen SCHUFA-Eintrags müssen die offenen Forderungen getilgt sein und durch das Amtsgericht bestätigt werden. Zusätzlich muss der Gläubiger sein Einverständnis geben.
- Gerichtsdaten
Eine vorzeitige Löschung von Gerichtsdaten ist dann möglich, wenn die offenen Forderungen beglichen sind, der Gläubiger diesen zugestimmt hat und das Amtsgericht diese Begleichung durch die Ausstellung einer Löschurkunde bestätigt.
FRAGEN ZUM SCORING
Beim Scoring geht es grundsätzlich um die Frage: „Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt?“ Um Eintrittswahrscheinlichkeiten möglichst genau zu prognostizieren, werden zum Beispiel in der Medizin, der Meteorologie oder im Versicherungswesen dazu relevante Daten erfasst und statistisch ausgewertet.
Beim Bonitäts-Scoring geht es um die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihren Zahlungen nachkommt. Das ist eine sehr wichtige Information für Banken oder für den Handel. Es hilft dabei, datenbasiert zu entscheiden, ob ein Kredit oder ein Kauf auf Rechnung zustande kommt. So wird das Risiko eines Zahlungsausfalls minimiert.
Wie erfahre ich, ob Unternehmen Daten zu Geschäften mit mir an die SCHUFA weitergeben?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht bei der Meldung von Informationen an die SCHUFA eine Fülle von Transparenzanforderungen und Informationspflichten vor. Diese richten sich zunächst an Unternehmen, mit denen Verbraucher eine geschäftliche Beziehung haben. Bis zum Wirksamwerden der DS-GVO wurde die Datenübermittlung an die SCHUFA in der Regel auf eine vom Kunden zu unterzeichnende SCHUFA-Klausel gestützt, die eine Einwilligung in die Datenübermittlung und einen Hinweisteil für die Übermittlung von Negativdaten enthielt. Zur Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO wurde die bisherige SCHUFA-Klausel durch eine Hinweislösung ersetzt, die aus zwei Teilen besteht:
- dem sogenannten SCHUFA-Hinweis, mit dem der Vertragspartner den Kunden über die Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA unterrichtet
- einem ergänzenden SCHUFA-Informationsblatt, das eine umfassende Beschreibung der
Datenverarbeitung bei der SCHUFA enthält und so den SCHUFA-Hinweis ergänzt
Offene Forderungen werden der SCHUFA in der Regel* nur gemeldet, sofern sie vorher zweimal angemahnt wurden und vom Verbraucher unbestritten sind. Der Verbraucher wird also im Vorfeld über die bevorstehende Übermittlung von Informationen an die SCHUFA informiert.
* Darüber hinaus nennt § 31 Abs. 2 S. 1 BDSG weitere Voraussetzungen, welche die SCHUFA für die Zulässigkeit der Übermittlung von offenen Forderungen zugrunde legt:
Die Verwendung eines von Auskunfteien ermittelten Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit einer natürlichen Person ist im Fall der Einbeziehung von Informationen über Forderungen nur zulässig, soweit die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen und nur solche Forderungen über eine geschuldete Leistung, die trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, berücksichtigt werden,
- die durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden sind oder für die ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,
- die nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind,
- die der Schuldner ausdrücklich anerkannt hat,
- bei denen der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
- die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt,
- der Schuldner zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist und
der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat oder
- 7. deren zugrunde liegendes Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und bei denen der Schuldner zuvor über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist.
Entscheiden SCHUFA-Scores über den Vertragsabschluss?
-
Jeder Anbieter entscheidet für sich, ob und unter welchen Bedingungen er ein Geschäft mit Ihnen abschließen will. Und dafür nutzt er oft auch noch eigene Daten. Deshalb kann die Schufa nicht sagen, bei welchem SCHUFA-Score ein Geschäft zustande kommt. Und bei welchem nicht. Das entscheidet immer der Anbieter.
Der SCHUFA-Score ist lediglich eine Entscheidungshilfe und nicht allein ausschlaggebend dafür, ob und zu welchen Bedingungen ein Unternehmen einen Vertrag mit einem Kunden abschließt.
In die Entscheidung eines Unternehmens fließen neben SCHUFA-Informationen weitere Daten ein, die die SCHUFA weder speichert noch liefert. Bei der Vergabe eines Bankkredites sind dies beispielsweise Informationen zum Einkommen, zum Beruf oder zur Vermögenslage.
Immer mehr Unternehmen setzen heute eigene Scoring-Systeme ein. In diese Systeme können Informationen der SCHUFA oder anderer externer Quellen eingehen, aber auch Angaben, die der Kunde selbst zu seiner Person macht.
Jedes Unternehmen hat eine individuelle Richtlinie, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen ein Vertragsabschluss erfolgt.
SCHUFA-Vertragspartner, die einen Scorewert zur Einschätzung der Bonität wünschen, erhalten diesen übrigens immer in Verbindung mit einer SCHUFA-Auskunft. Durch die Weitergabe dieser Informationen unterstützt die Schufa Entscheidungen, getroffen werden sie allerdings von unseren Vertragspartnern.
Wie funktioniert die SCHUFA-Scoreberechnung?
-
Beim Score-Verfahren wird das Kreditverhalten einer Person mit den anderen Verbraucherinnen und Verbraucher verglichen, die ähnliche Merkmale aufweisen. Der dann errechnete Score orientiert sich an der Ausfallrate von Zahlungen in dieser Vergleichsgruppe. Mit diesem Verfahren prognostizieren wir das Rückzahlungsverhalten einer Person.
Dabei gilt: Je mehr unterschiedliche Merkmale bekannt sind, d.h. je mehr Daten verfügbar sind, desto differenzierter kann die Gruppierung vorgenommen werden – und umso präziser kann das Rückzahlungsverhalten der einzelnen Person eingeschätzt werden.
Was ist der SCHUFA-Basisscore?
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Der Basisscore ermöglicht Ihnen eine branchenübergreifende Einschätzung Ihrer Bonität.
Sie können Ihren eigenen Basisscore online, in der Schufa-Bonitätsauskunft oder in Ihrer Datenkopie einsehen.
Der Basisscore wird als Erfüllungswahrscheinlichkeit in Form eines Prozentwertes dargestellt. Die Berechnung erfolgt einmal pro Quartal auf Basis der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Er wird nicht an Unternehmen weitergegeben. Das heißt, wenn ein Unternehmen Informationen zu Ihrer Person anfragt, wird er diesem nicht mitgeteilt. Die SCHUFA-Vertragspartner erhalten stattdessen zur Unterstützung ihrer Geschäftsentscheidungen spezielle branchenspezifische oder individuelle Scores, die tagesaktuell errechnet werden und vom Basisscore abweichen können.
Was sagt mein SCHUFA-Score aus?
-
Damit Sie die Bonitätsscores und deren Bedeutung besser interpretieren können, hat die SCHUFA der Erfüllungswahrscheinlichkeit eine einheitliche Zuordnung in folgenden Risikokategorien zugrunde gelegt:
> 97,5 % sehr geringes Risiko
95 % – 97,5 % geringes bis überschaubares Risiko
90 % – 95 % zufrieden stellendes bis erhöhtes Risiko
80 % – 90 % deutlich erhöhtes bis hohes Risiko
50 % – 80 % sehr hohes Risiko
< 50 % sehr kritisches Risiko
Eine Erfüllungswahrscheinlichkeit von 95 % sagt aus, dass die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kunde Zahlungen vertragsgemäß leistet bei 95 % liegt. Anders ausgedrückt: Nach statistischen Erkenntnissen würden 95 von 100 Personen zuverlässig bezahlen.
Warum habe ich keinen Basisscore von 100 %?
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Scorewerte stehen für die statistische Wahrscheinlichkeit, mit der eine Person in Zukunft ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird und errechnen sich aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit. Ein Basisscore von 100 % würde bedeuten, dass ein Zahlungsausfall ausgeschlossen ist. Aber auch wenn diese Person bislang alle Rechnungen vertragsgemäß bezahlt hat, können theoretisch Situationen im Leben eintreten, in denen die Person den Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, wie Krankheit oder Verlust der Arbeit. Somit kann ein Basisscore von 100 % überhaupt nicht erreicht werden, da es nie eine vollständige Zahlungsgarantie geben kann.
Warum veröffentlicht die SCHUFA die Score-Formel nicht?
Die Score-Berechnung muss in Teilen immer ein Geschäftsgeheimnis bleiben, damit das Ergebnis auch aussagekräftig ist. Denn: Läge das Berechnungsmodell völlig offen, könnte der Score manipuliert werden und hätte so keinen Wert mehr.
Gut zu wissen: Die Formel zur Berechnung des Scores ist der zuständigen Datenschutzbehörde bekannt und wird von ihr und unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kontrolliert. Außerdem unterliegen alle Score-Berechnungen der DS-GVO, der Datenschutzgrundverordnung.
Warum gibt es zu einer Person mehrere Scores?
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Ihre SCHUFA-Auskunft weist verschiedene Scores aus, die zu Ihrer Person gespeichert sind:
Der Basisscore liefert eine branchenübergreifende Einschätzung der Bonität. Seine Berechnung erfolgt einmal pro Quartal. Er wird nicht an Unternehmen weitergegeben.
Branchenscores sind speziell auf die Bedürfnisse und die Risikobereitschaft unterschiedlicher Branchen zugeschnitten, wie etwa der SCHUFA-Score für Online-Handel oder Banken. Die Wahrscheinlichkeit, mit welcher ein Baufinanzierungskredit oder eine PKW-Finanzierung zurückbezahlt wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der eine Rechnung beim Versandhandel bezahlt wird. Aus diesem Grund hat die Schufa mehrere branchenspezifische Scoremodelle entwickelt.
Was sind SCHUFA-Branchenscores und wie erfahre ich diese?
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Für SCHUFA-Vertragspartner berechnen wir branchenspezifische oder individuelle Scores. Die Wahrscheinlichkeit, mit welcher ein Baufinanzierungskredit oder eine PKW-Finanzierung zurückbezahlt wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der eine Rechnung beim Versandhandel bezahlt wird. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche auf sie zugeschnittene Scoremodelle, wie z. B. die sogenannten SCHUFA-Branchenscores, an. Ihre tagesaktuellen SCHUFA-Branchenscores erhalten Sie bei der Bestellung einer SCHUFA-BonitätsAuskunft, in Ihrer Datenkopie oder durch einen Onlinezugang bei der Schufa AG. Sprechen Sie uns gerne darauf an, wir unterstützen Sie gerne.
Fließen Daten zur Wohngegend in die Berechnung der SCHUFA-Scores mit ein?
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Aufgrund unseres besonderen Datenbestandes mit kreditrelevanten Informationen nutzt die Schufa standardmäßig keine Daten zu Ihrer Wohngegend für unser Scoring.
Lediglich in wenigen Ausnahmefällen – nämlich, wenn uns zu einer angefragten Person keinerlei relevante Informationen vorliegen – greifen wir überhaupt auf Adressdaten zurück. Und das auch nur im Bereich des Online-Handels. Das betrifft gerade mal 0,3 Prozent aller Berechnungen.
Ist eine Person der SCHUFA nicht bekannt, schätzt das anfragende Unternehmen eine Kreditvergabe häufig als zu riskant ein. Hier kann eine Risikobewertung anhand von Adressdaten dazu beitragen, dass der durch den Kunden gewünschte Kredit doch noch durch das Unternehmen angeboten wird.
Im Rahmen der Erkennung auffälliger Sachverhalte können zum Zwecke der Betrugsprävention Anschrifteninformation zur Wertberechnung verwendet werden.
Nutzt die SCHUFA Daten aus sozialen Netzwerken, wie beispielsweise Facebook?
- Nein. Wir nutzen keinerlei Daten aus sozialen Netzwerken.
Hat die Bestellung einer SCHUFA-Auskunft Einfluss auf die Scores?
-
Nein. Wenn Sie sich bei der Schufa darüber informieren wollen, welche Daten über Sie gespeichert sind, dann hat dies keinerlei Einfluss auf die Score-Berechnung.
Verändern sich Scorewerte - und wenn ja, warum?
-
Scorewerte können sich verändern, wenn beispielsweise neue Daten über Sie gespeichert oder Daten gelöscht werden. Außerdem ändern sich Informationen im Zeitverlauf (etwa die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Informationen Veränderungen auftreten.
Ein zweiter Grund für die Veränderungen von Scorewerten ist: Die Berechnungsmodelle der Schufa werden kontinuierlich daraufhin überprüft, ob sie sichere Prognosen liefern. Falls es erforderlich ist, werden sie angepasst und können dann auch zu anderen Ergebnissen führen.
Kann ich meine Scores verbessern?
-
Einzelne Informationen haben für sich alleine betrachtet keine oder nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft. Statistisch relevant sind die Abhängigkeiten einzelner Daten untereinander. Scorewerte können daher kaum an einzelnen Merkmalen festgemacht werden. Grundsätzlich können Sie jedoch folgendes tun, damit Unternehmen Vertrauen in Ihre finanzielle Zuverlässigkeit haben:
Falls eine Rechnung oder Ratenzahlung nicht vertragsgemäß gezahlt wurde, sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden.
Bestehende (Kredit-)Verpflichtungen sollten immer vertragsgemäß erfüllt und fristgemäß beglichen werden.
Kreditlinien sollten nicht überzogen werden.
Die Gesamtsumme aller finanziellen Verpflichtungen sollte stets im Überblick behalten werden und in einem angemessenen Verhältnis zu den Einkünften oder dem Vermögen stehen.
Wann verändert sich mein Score?
Der Basisscore wir ein Mal pro Quartal neu berechnet und im Folgemonat des Quartals aktualisiert. Das bedeutet, dass jeweils im Januar, April, Juli und Oktober eine Aktualisierung des Scores stattfindet. Der Branchenscore wird allerdings täglich neu berechnet.
Je höher der Wert, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht zu Zahlungsausfällen kommt. Ein sehr guter Wert liegt über 97,5 %
Welche Verfahren nutzt die SCHUFA für das Bonitätsscoring?
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Die mathematisch-statistischen Verfahren, die SCHUFA derzeit für das Bonitätsscoring einsetzt, sind die logistische Regression sowie das Gradient Tree Boosting. Beide Verfahren lernen auf Basis von Beispielen unter menschlicher Anleitung, indem sie eigenständig statistische Zusammenhänge aus den Daten extrahieren.
Die Verfahren trainiert die Schufa mit zuverlässigen Daten und setzen auf Experten, die die Systeme hinsichtlich Vorhersagequalität, Zuverlässigkeit und Stabilität prüfen und einstellen. Damit behält der Mensch bei der SCHUFA immer die Kontrolle.
Die Wissenschaftlichkeit und Trennschärfe der eingesetzten Verfahren wurden von unabhängigen externen Gutachtern bestätigt und die Verfahren wurden der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde offengelegt.
Die Verfahren greifen auf die personenbezogenen Daten zurück, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden.
Welche Daten nutzt die SCHUFA zur Berechnung von Scores?
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Bonitätsscores, die wir zu Verbrauchern ermitteln, basieren auf den zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Auf deren Grundlage erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst:
Bisherige Zahlungsstörungen
Wenn Sie in der Vergangenheit Geschäfte mit einem finanziellen Ausfallrisiko (z. B. Ratenkredite, Handy- oder Versandhandelsverträge) nicht vertragsgemäß erfüllt haben, können z. B. die Anzahl, die Art und die Dauer der Zahlungsstörungen in den Score einfließen.Kreditnutzung
Anzahl, Art, Dauer und Umfang der von Ihnen abgeschlossenen Geschäfte mit einem finanziellen Ausfallrisiko sind Informationen, die beim Scoring berücksichtigt werden können, insbesondere soweit sie bei verschiedenen Unternehmen erfolgten.Kreditaktivität letztes Jahr
Ob und in welcher Anzahl Sie in den letzten zwölf Monaten Geschäfte mit einem finanziellen Ausfallrisiko angefragt und tatsächlich abgeschlossen haben, kann berücksichtigt werden.Länge Kredithistorie
Diese Datenart beinhaltet, wie lange uns Kreditbeziehungen, z. B. Girokonten oder Kreditkarten, zu einer Person bekannt sind oder sie überhaupt bei der SCHUFA gespeichert sind. Längere Kredithistorien können ein Hinweis auf Erfahrung im Umgang mit finanziellen Verpflichtungen sein.Allgemeine Daten
Hierunter fallen Daten wie z. B. das Geburtsdatum oder die Anzahl und das Datum der letzten Bearbeitung der einmal im Geschäftsverkehr verwendeten Anschriften. Auch eine dem Geschäft zugrundeliegende Ausweisprüfung kann eine Rolle spielen.Unabhängig vom Bonitätsscoring unterstützt die SCHUFA ihre Geschäftspartner bei der Erkennung auffälliger Sachverhalte,z.B. zum Zwecke der Betrugsprävention im Versandhandel. Hierzu erfolgt eine Analyse von Anfragen unserer Geschäftspartner. Neben diesen Anfragedaten können z. B. auch Informationen ob und in welcher Funktion in allgemein zugänglichen Quellen ein Eintrag zu einer Person des öffentlichen Lebens mit übereinstimmenden Personendaten existiert, sowie aggregierte statistische Informationen aus dem SCHUFA-Datenbestand einfließen.
Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO, (z.B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Wir nutzen auch keine Daten aus sozialen Netzwerken. Zudem hat die Bestellung einer Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) keinen Einfluss auf das Scoring. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG.
FRAGEN ZU NEXUS
Bin ich vertraglich mit einer Laufzeit an Nexus HR gebunden?
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Nein. Wir kümmern uns lediglich um die Dienstleistung innerhalb Ihres gebuchten Pakets.
Gibt es neben den Tarifpreisen noch weitere Kosten?
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Nein. Mit der Bezahlung Ihres gewünschten Tarifs sind alle Kosten für unsere Dienstleistung abgegolten.
Welche Unterlagen werden von mir benötigt?
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Wir brauchen von Ihnen lediglich eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses sowie eine Kopie Ihrer Meldebestätigung.
Wie lange dauert es, bis die Schufa-Auskunft bei mir ankommt?
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Nachdem wir Ihre Schufa-Auskunft online bestellt haben, dauert der Versand in der Regel zwischen 7-14 Tagen. In Ausnahmefällen kann es jedoch bis zu maximal 4 Wochen dauern. Dies kann nur passieren, wenn die Schufa AG noch weitere Unterlagen für Ihre Identifikation benötigt.
Sind meine Daten bei Ihnen sicher?
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Die Wahrung Ihrer Privatsphäre ist uns ein großes Anliegen. Wir verfahren daher bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) nach den gesetzlichen Regelungen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts. Bitte entnehmen Sie hierzu alles weitere aus unserer Datenschutzerklärung.
Wie lange dauert es bis mein Anliegen gelöst ist?
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Leider können wir keine pauschale Antwort darauf geben. Das hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab.
Erst nach dem Analysegespräch können Ihnen unsere Experten eine Einschätzung darüber geben.
Unsere Pakete
Unsere Pakete sind genauso indiviudell wie Sie – so zahlen Sie nur, was Sie auch wirklich benötigen.
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