AGB

Stand: 12.06.2023

Transparent & verständlich – unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

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1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen dem Kunden und NEXUS HR über Dienstleistungen zur Verbesserung der Bonität bei den Auskunfteien „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa)“ und „Creditre-form“.

1.2. Individuelle Abreden zwischen NEXUS HR und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Leistungen von NEXUS HR

2.1. Zu den Leistungen von NEXUS HR gehören die Einholung von Bonitätsauskünften, die Erläuterung der erfassten Daten einschließlich der Beratung, die Antragstellung zur Löschung alter bzw. Korrektur falscher Daten sowie die Verhandlung mit Gläubigern mit dem Ziel der Löschung von Negativeinträgen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungspaket.

2.2. NEXUS HR erbringt Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. NEXUS HR schuldet nur ein Tätigwerden, jedoch keinen darüberhinausgehender Erfolg. Insbesondere schuldet NEXUS HR keine Löschung von Negativeinträgen oder ein bestimmtes Verhandlungsergebnis mit Gläubigern.

3. Vertragsschluss; Widerrufsrecht

3.1. Der Vertragsschluss erfolgt über die Webseite www.nexus-hr.de. Der Kunde wählt ein bestimmtes Leistungspaket aus und gibt eine verbindliche Bestellung über eine Schaltfläche ab. Die Annahme des Angebots durch NEXUS HR erfolgt durch den Versand einer Bestellbestätigung, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist.

3.2. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht und können einen Vertrag geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.

3.3. Gemäß § 356 Abs. 4 Satz 1 BGB erlischt das Widerrufsrecht bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn NEXUS HR seine Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch NEXUS HR verliert.

3.4. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, bevor NEXUS HR seine Dienstleistungen vollständig erbracht hat, so schuldet der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen von NEXUS HR. Dies gilt nur dann, wenn der Verbraucher von NEXUS HR ausdrücklich verlangt hat, dass NEXUS HR mit der Erbringung seiner Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

4. Vergütung; Zahlung

4.1. Leistungen von NEXUS HR werden auf Basis der in den Leistungspaketen genannten Vergütung erbracht. Die Vergütung umfasst nur die im Leistungskatalog des jeweiligen Pakets genannten Leistungen. Weitere Leistungen werden gegen ein zusätzliche Vergütung erbracht. Wird eine zusätzliche Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

4.2. Die Kosten für die Beantragung einer aktuellen Bonitätsauskunft sind von dem zusätzlich Kunden zu tragen (s. Ziff. 5.2).

4.3. Sofern NEXUS HR einen Rabatt für Kunden der finovation GmbH gewährt, gilt dies nur für diejenigen Kunden, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von der finovation GmbH aktiv betreut werden. Durch seine Einverständniserklärung stimmt der Kunde einem Datenabgleich zu.

4.4. Die Vergütung ist nach Vertragsschluss von dem Kunden im Voraus zu entrichten. NEXUS HR übersendet dem Kunden zusammen mit der Bestellbestätigung eine Rechnung. Wird die Rechnung von dem Kunden nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang bezahlt, ist NEXUS HR berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zu bestimmen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Schadensersatz statt der Leistung beträgt pauschal 25 % des Netto-Entgelts des vom Kunden ausgewählten Leistungspakets. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.

5. Vertragsdurchführung; Mitwirkungspflichten

5.1. NEXUS HR beginnt mit seiner Tätigkeit erst nach Zahlungseingang des Entgelts. Nach Zahlungseingang versendet NEXUS HR eine Vollmacht an den Kunden, die der Kunde zu unterzeichnen im Original per Post zurückzusenden hat.

5.2. Der Kunde hat eine höchstens 14 Tage alte Datenkopie oder Bonitätsauskunft per E-Mail an NEXUS HR zu übersenden. Verfügt der Kunde nicht über eine solche Datenkopie, wird NEXUS HR diese im Namen des Kunden beantragen. Sofern der Kunde in den letzten 12 Monaten bereits eine kostenlose Datenkopie erhalten hat, wird NEXUS HR eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft beantragen. Die Kosten für die Bonitätsauskunft sind von dem Kunden zu tragen und von diesem direkt an die Auskunftei zu zahlen (siehe Ziffer 4.1).

5.3. Nach Erhalt der Datenkopie bzw. Bonitätsauskunft wird ein Telefontermin mit dem Kunden vereinbart, um den Datenbestand zu erläutern und Vorschläge zur Optimierung zu besprechen. Ist der Kunde an dem vereinbarten Termin nicht erreichbar, so kann NEXUS HR eine Entschädigung in Höhe von … € verlangen, es sei denn, der Kunde kann seine Nichterreichbarkeit entschuldigen.

5.4. Bei Krankheit oder sonstigen Leistungshindernissen, welche die Leistungserbringung für NEXUS HR unzumutbar machen, ist NEXUS HR zur Verschiebung des Termins berechtigt.

5.5. Die Durchführung des Telefontermins erfolgt in der Muttersprache des Kunden, sofern der Kunde nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt und die Muttersprache des Kunden von NEXUS HR im Rahmen der Leistungspakete angeboten wird. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Kunde eine andere Person ermächtigen, für ihn das Gespräch zu führen. Alternativ kann NEXUS HR mit Zustimmung des Kunden einen Simultandolmetscher beauftragen, der an dem Telefongespräch teilnimmt. Die Kosten für einen Simultandolmetscher sind von dem Kunden zu tragen.

5.6. Im Anschluss an das Gespräch wird NEXUS HR gegebenenfalls Anträge zur Löschung alter bzw. Korrektur falscher Daten bei den Auskunfteien stellen und gegebenenfalls Gläubiger kontaktieren, um durch die Begleichung von Schulden bzw. eines Teilbetrags der Schulden die Löschung eines Negativeintrags zu erreichen. Die Entscheidung über die Abgabe und die Höhe eines Vergleichsangebots trifft der Kunde. Im Falle des Zustandekommens eines Vergleichs ist der Kunde verpflichtet, die Vergleichssumme unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.

5.7. Sofern im Leistungspaket enthalten, wird NEXUS HR die Löschfristen überwachen und bei Nichtlöschung erneut aktiv werden. Die Überwachung von Löschfristen ist in der Vergütung für das Leistungspaket enthalten.

6. Gewährleistung

6.1. NEXUS HR ist verpflichtet, Anträge bei den Auskunfteien inhaltlich und formal korrekt einzureichen. NEXUS HR ist nicht für die Umsetzung der Anträge durch die Auskunfteien verantwortlich. Bei Nichtumsetzung ist NEXUS HR verpflichtet, die Auskunfteien einmalig zur Umsetzung aufzufordern.

6.2. Sofern das Leistungspaket Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern enthält, der Kunde über Mittel zur Begleichung von Schulden verfügt und ein Vergleichsangebot wünscht, ist NEXUS HR verpflichtet, dem Gläubiger ein einmaliges Angebot zu unterbreiten. Zu weiteren Vergleichsverhandlungen mit dem Gläubiger ist NEXUS HR nicht verpflichtet.

6.3. NEXUS HR übernimmt keine Gewährleistung für die Bearbeitungszeit der Auskunfteien, von Gläubigern oder von sonstigen Dritten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungszeit von Dritten durch NEXUS HR nicht beeinflusst werden kann.

7. Haftung

7.1. Verursacht NEXUS HR schuldhaft einen Vermögensschaden des Kunden, haftet NEXUS HR nach den gesetzlichen Vorschriften. NEXUS HR haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen der Auskunfteien.

7.2. NEXUS HR haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden verursacht werden, insbesondere durch falsche bzw. unvollständige Auskünfte oder eine unterlassene Mitwirkung.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Sofern diese AGB in anderen Sprachen bereitgestellt werden, ist bei Abweichungen oder Widersprüchen ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

8.3. Die Europäische Union stellt unter dem Link http://ec.europa.eu/odr eine Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung bereit. Verbraucher können dort bei Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträgen ein Verfahren zur Streitbeilegung einleiten.

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